Grünes Rezept – Arztverordnung für rezeptfreie Arzneimittel
Bei zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden ist die Apotheke oft die erste Anlaufstelle.
Verschreibungsfreie Arzneimittel überzeugen hier mit guter Wirksamkeit und Verträglichkeit. Auch Ärzte greifen gerne auf OTC-Produkte, also nicht rezeptpflichtige Präparate zurück und nutzen dafür vor allem das Grüne Rezept. Denn diese schriftliche Empfehlung rezeptfreier Arzneien bedeutet häufig eine alternative Therapieoption beispielsweise mit pflanzlichen Präparaten.
Für den Patienten bietet das Grüne Rezept viele Vorteile. So er erhält mit der Bescheinigung alle wichtigen Informationen zum verordneten Präparat, die zudem in seiner Krankenakte gespeichert und bei zusätzlichen Behandlungen berücksichtigt werden können. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten außerdem im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen die Kosten für rezeptfreie Präparate, sofern diese per Grünem Rezept verordnet wurden. Auch wenn die Patienten die Kosten in der Apotheke (zunächst) selbst tragen müssen, gibt ihnen das Grüne Rezept durch die direkte Empfehlung ihres Arztes Sicherheit bei der Behandlung vielfältiger gesundheitlicher Beschwerden.